Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

NRW (red). Im Frühjahr 2017 haben Spätfröste einen Großteil der Apfelblüte und die Blüte anderer Obstbaum- und Zierpflanzenkulturen geschädigt. Die Landesregierung hat nun insgesamt fünf Millionen Euro bereitgestellt, um die Obstbauern in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.

„Im Gegensatz zu anderen Schadensereignissen sind Frostschäden nicht versicherbar. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bewältigung von Schäden bei den Obstbäuerinnen und Obstbauern. Aber in dieser besonderen Situation wollen wir ihnen mit einer zusätzlichen Unterstützung zur Seite stehen. Unsere Entschädigungsregelung soll die größte Not abmildern“, sagte Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking.

Für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 werden insgesamt fünf Millionen Euro bereit gestellt. Die Hilfen betragen maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Schäden. Der Höchstbetrag ist auf 150.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Beträge unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt.

Anträge können ab sofort beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter gestellt werden.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255