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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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NRW (red). Das Schulministerium hat am Mittwoch zentrale Ergebnisse der gutachterlichen Kostenfolgeabschätzung im Rahmen der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an öffentlichen Gymnasien („G9“) im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Staatssekretär Richter dankte den Gutachtern für ihre unter hohem Zeitdruck geleistete Arbeit. „Mit dem Gutachten liegt eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die weiteren Gespräche der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vor. Schon der bisherige Austausch verlief vertrauensvoll und konstruktiv“, betonte Richter. Gleichzeitig stellte er klar: „Es gibt keinen Automatismus zwischen Gutachten und der noch zu entwickelnden konkreten Belastungsausgleichsregelung. Das Land versteht sich aber in dieser zentralen bildungspolitischen Frage als fairer Partner der Kommunen. Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass der Landtag seine Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Umstellung auf „G9“ auf der Grundlage fundierter Erkenntnisse über die damit voraussichtlich verbundenen finanziellen Auswirkungen treffen kann.“

Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens

Zur Abschätzung der landesweiten Bau- und Ausstattungskosten gibt es im Gutachten verschiedene Ansätze und Berechnungsmethoden. In einem Schulträgeransatz kommen die Gutachter zu einmaligen Bau- und Ausstattungskosten in Höhe von 518 Millionen Euro. Insgesamt rechnet das Gutachten mit einem zusätzlichen Raumbedarf von rund 1.000 Unterrichtsräumen.

  Neben diesen einmaligen Kosten fallen in diesem Ansatz jährlich wiederkehrende Kosten der Schulträger an, beispielsweise für Lernmittel, Schülerfahrkosten, Betriebs- und Unterhaltungsaufwand sowie nicht lehrendes Personal (beispielsweise in Schulsekretariaten und Hausmeisterdiensten). Hierfür haben die Gutachter jährliche Kosten in Höhe von rund 31 Millionen Euro ermittelt.

Die kommunalen Schulträger sind mit dem im Schuljahr 2012/2013 (letzter Jahrgang des „alten G 9“) vorhandenen Schulplatzangebot in unterschiedlicher Weise verfahren. So haben die Gutachter festgestellt, dass in rund einem Viertel der Fälle nach übereinstimmenden Angaben der Schulträger und Schulleitungen der theoretisch noch vorhandene Raum zur Unterbringung der zukünftigen Schülerinnen und Schüler in dem „neuen G 9“ ausreicht. Wo Räume fehlen, können sie nach Auffassung der Gutachter durch eine niedrige Anzahl von Neubauten sowie überwiegend durch Um- oder Erweiterungsmaßnahmen geschaffen werden.

Die Grundlage der Schätzungen und Berechnungen der Gutachter sind neben den Daten aus der Amtlichen Schulstatistik (ASD) auch Angaben einer umfangreichen Online-Befragung aller Träger öffentlicher Gymnasien (232) und aller Schulleitungen (500). Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Situation in den Gemeinden und Gemeindeverbänden zum Teil sehr heterogen ist. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Schülerzahlen sich schon in der Vergangenheit unterschiedlich entwickelt haben und davon auszugehen ist, dass sie sich auch zukünftig regional unterschiedlich entwickeln werden.

Das Gutachten finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums unter: www.schulministerium.nrw.de.

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