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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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Roswitha Mu00fcller vom Jobcenter sowie Gabriele Jacobs-Kluge und Nora Brakhane vom Kreis Hu00f6xter beantworten Fragen. Foto: Kreis Hu00f6xter

Kreis Höxter/Steinheim (red). „Schulkinder von Eltern, die einen Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylleistungen beziehen, haben Anspruch auf einen Zuschuss zum Schulbedarf“, sagt der Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales beim Kreis Höxter, Klaus Brune. Er erinnert deshalb an die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. In diesem Jahr wurde der Zuschuss zudem deutlich erhöht. „Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket dienen Eltern dazu, um Bücher, Hefte und Unterrichtsmaterial zum Schuljahresbeginn sowie zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres für den Unterricht anschaffen zu können“, erläutert Reinhard Zimmer, Leiter der Abteilung Soziales, Pflege und Schwerbehinderung des Kreises Höxter. Die Eltern erhalten für jedes anspruchsberechtigte Kind ab August insgesamt 150 Euro jährlich für den Schulbedarf, 100 Euro zum 1. August und 50 Euro zum 1. Februar. Dazu müssen sie beim Kreis Höxter einen schriftlichen Antrag für den Schulbedarf stellen.
Wer hierzu Fragen hat oder Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags wünscht, kann sich beim Kreis Höxter an Nora Brakhane (Tel. 0 52 71 / 965-3119) oder Gabriele Jacobs-Kluge (Tel. 0 52 71 / 965-3120) wenden. Im Kreis Höxter wird das Bildungs- und Teilhabepaket in bewährter Teamarbeit bei der Kreisverwaltung und beim Jobcenter umgesetzt. Auch Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II vom Jobcenter Kreis Höxter beziehen, haben Anspruch auf einen Zuschuss für Schulbedarf in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr. Sie erhalten den Zuschuss automatisch durch das Jobcenter und müssen hierfür keinen gesonderten Antrag stellen. Über Zuschüsse zum Schulbedarf hinaus eröffnet das Bildungs- und Teilhabepaket Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, ihre Kinder durch zusätzliche Leistungen zu unterstützen. Es können Zuschüsse für Ausflüge, Klassenfahrten und gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten oder der Kindertagespflege, für Nachhilfeunterricht sowie Angebote im Bereich Kultur, Sport oder auch Musikunterricht beantragt werden. „Bei der Mittagsverpflegung entfällt der Eigenanteil der Eltern in Höhe von einem Euro pro Essen“, so Reinhard Zimmer. Beim Jobcenter Kreis Höxter werden die Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zentral bearbeitet. Ansprechpartnerin für den gesamten Kreis Höxter im Bereich Arbeitslosengeld II ist Roswitha Müller. Sie ist beim Jobcenter Kreis Höxter unter der Telefonnummer 0 52 71 / 6995-353 zu erreichen. Wer eine persönliche Beratung wünscht, kann unter der genannten Telefonnummer einen Gesprächstermin vereinbaren. Anträge und Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket können auch auf der Homepage des Kreises Höxter unter www.kreis-hoexter.de abgerufen werden.

 

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