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Dienstag, 24. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (djd). Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen will, benötigt zunächst einmal geeigneten Grund und Boden. Beim Erwerb eines Grundstücks muss der künftige Bauherr einiges beachten: Nicht auf jedem Grundstück lässt sich jeder Bauwunsch realisieren. Selbst auf sogenanntem baureifen Land ist nicht jede Maßnahme zulässig. Informationen zu den Bebauungsmöglichkeiten etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes gibt es beim zuständigen Bauamt der Gemeinde.

- Jeder Bauherr sollte sich im Vorfeld über die Historie und Gegebenheiten rund um das gewünschte Grundstück informieren. Gespräche mit den Nachbarn können hier sehr aufschlussreich sein, insbesondere wenn diese erst vor kurzem gebaut haben. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar auf dem Grundstück befanden. Das zuständige Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist.

- Endgültige Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds verschafft ein Bodengutachten. "Im Hinblick auf die Kostenfallen, die sich hier verstecken, sind 1.000 Euro für ein Bodengutachten sehr gut investiert", erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Mitglieder der Schutzgemeinschaft beispielsweise können von Vorzugskonditionen profitieren, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

- Angehende Häuslebauer sollten sich beim Verkäufer des Grundstücks über den Umfang der Erschließung informieren. Ist das Grundstück noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen zusätzliche Kosten, falls diese Maßnahmen durchgeführt werden.

- Sind Maßnahmen wie etwa ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheides im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war.

- Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen und prüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer alleine verfügungsberechtigt ist.

- Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu prüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

- Im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für den Fall treffen, dass Altlasten vorhanden sind. Dies gilt ebenso, wenn sich herausstellen sollte, dass der Baugrund für eine Bebauung nicht geeignet ist.

Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock

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