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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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Steinheim (red). In der Zeit vom 17. November bis 9. Dezember werden Beauftragte der BeSte Stadtwerke GmbH in der Gemeinde Steinheim die Strom-, Gas- und Wasserzähler ablesen. In den Bereichen Hagedorn und Grevenhagen, in den in diesem Jahr elektronische Wasserzähler installiert wurde und die aus der Ferne ausgelesen werden können, ist die Anwesenheit der Hausbewohner nur noch für das Auslesen des Stromnetzes erforderlich.

Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass sich die Ableser durch einen Ableseausweis in Verbindung mit ihrem Personalausweis ausweisen können. Sollte zum Ablesezeitpunkt niemand angetroffen werden oder die Zähler aus anderen Gründen nicht zugänglich sind, wird die Ablesung an einem der folgenden Tage erneut versucht.

Hierbei sei es durchaus möglich, dass der Ableser/die Ableserin die Kunden in den Abendstunden oder an den Wochenenden aufsuchte, erklärten die Stadtwerke. Sollte auch dann eine Ablesung nicht möglich sein, wird eine Ablesekarte hinterlassen.

Der Kunde wird dann gebeten, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Karte an die BeSte Stadtwerke GmbH zurückzusenden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stände online unter www.beste-stadtwerke.de/ablesung bis spätestens 14. Dezember 2017 mitzuteilen. Sollten keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch für das Jahr 2017 geschätzt. Der Zählerstand per 31.12.2017 wird unter Berücksichtigung des Ablesestandes anhand einer Hochrechnung ermittelt.

„Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass nicht-plausible Zählerstände, beispielsweise bei Mehr- oder Minderverbräuchen vom Ableser aus organisatorischen Gründen fotografiert werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wasserzähler vom Anschlussnehmer vor Frost zu schützen sind. Die Zähler sind Nassläufer und dauernd mit Wasser gefüllt. Soweit Zähler frei in Räumen stehen (z.B. Neubauten), besteht im Winter sehr leicht die Gefahr des Einfrierens. Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers“, heißt es abschließend.

Foto: red

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