Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Ostwestfalen-Lippe (red). Die Ferienzeit mit Pfingsten und den Sommerferien steht vor der Tür und somit eine unbekümmerte Auszeit von den Verpflichtungen des Alltags. Damit auch arbeitslose Menschen ihren Urlaub genießen können, gibt es einige Dinge zu beachten, ehe die Koffer gepackt werden. Denn Arbeitslose müssen grundsätzlich auch während der Urlaubszeit für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen – es gibt allerdings Ausnahmen. 

Jeder Arbeitslose ist dazu verpflichtet, täglich unter seiner Anschrift erreichbar zu sein. Wer trotzdem mit der Familie oder Freunden einige Tage ausspannen möchte, muss hierzu rechtzeitig die Zustimmung der zuständigen Agentur für Arbeit einholen. Der Urlaubsantrag ist dabei kurz vor Reiseantritt zu stellen und kann bewilligt werden, wenn keine Beeinträchtigung der Vermittlungsaussichten zu erwarten ist. Dies ist entweder persönlich in der Agentur für Arbeit oder telefonisch unter 0800 4 5555 00 möglich. 

Bei einer Urlaubsdauer von bis zu drei Wochen im Kalenderjahr kann für den gesamten Zeitraum Arbeitslosengeld weitergezahlt werden. Zu beachten bleibt: Bei einem längeren, aber genehmigten Urlaub, gibt es ab Beginn der vierten Woche keine Leistungen mehr von der Arbeitsagentur. Bei einer Ortsabwesenheit von zusammenhängend mehr als sechs Wochen im Jahr wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt. Die vorherige Meldung lohnt sich, denn wer sich ohne Urlaubsgenehmigung auswärts aufhält, muss mit einer Rückforderung des gezahlten Arbeitslosengeldes rechnen.

Ausführliche Informationen bietet auch das Merkblatt 1 - für Arbeitslose. Es kann im Internet unter www.arbeitsagentur.de aufgerufen werden. Auch unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 gibt es nähere Informationen zum Thema.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255