Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Am 9. Juni wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger hätten ihre Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 19. Mai von der Post zugestellt bekommen sollen. Dem Kreiswahlleiter sind vereinzelte Probleme bei der Postzustellung von Wahlbenachrichtigungskarten und Briefwahlunterlagen für die Europawahl gemeldet worden.

Wahlberechtigte, die - aus welchem Grund auch immer - noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können am Wahlsonntag trotzdem wählen gehen. Voraussetzung ist, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie können am Wahlsonntag auch ohne Benachrichtigungskarte direkt ins Wahllokal gehen, dort den Personalausweis vorlegen und ihre Stimme abgeben.

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt haben und glaubhaft versichern können, dass sie den beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, sollten sich unverzüglich, spätestens aber bis Samstag, 8. Juni, um 12:00 Uhr beim Wahlamt ihrer Stadtverwaltung melden und erhalten dort einen neuen Wahlschein.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255