Kreis Höxter (red). Weil für Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheime grundsätzlich ein besonderer Schutz sowie für Fachwerkhäuser ein erhöhtes Brandrisiko besteht, dürfen in ihrer unmittelbaren Nähe an Silvester keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Daran erinnern der Kreis Höxter und die Ordnungsämter der zehn Städte und bitten die Bürgerinnen und Bürger, dieses gesetzliche Verbot, das der Sicherheit der Bevölkerung dient, dringend zu beachten.
Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich müssen Verursacher auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Damit in der Silvesternacht das neue Jahr nicht nur ausgelassen, sondern auch sicher begrüßt werden kann, sollten bei jedem Feuerwerk unbedingt die Hinweise der Hersteller sorgfältig beachtet werden. „Besonders wichtig ist der ausreichende Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Autos oder Gebäuden. Auch sollten Raketen niemals aus der Hand gezündet werden, sondern zum Beispiel aus einer leeren Glasflasche, die in einem abgestellten Getränkekasten steht“, erklärt Matthias Kämpfer vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr.