Marienmünster (red). Nach der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab dem 16.12.2020 gilt, muss nun das Freizeithallenbad Marienmünster weiterhin geschlossen halten. Die Regelung gilt zunächst bis zum 10.01.2021.
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Marienmünster (red). Nach der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab dem 16.12.2020 gilt, muss nun das Freizeithallenbad Marienmünster weiterhin geschlossen halten. Die Regelung gilt zunächst bis zum 10.01.2021.