Kreis Höxter (red). Der Kreis Höxter teilt mit, dass die Taxiunternehmer im Kreisgebiet auch weiterhin von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht befreit sind. Aufgrund der aktuellen Corona-Landesverordnungen ist diese Regelung bis zum 10. Mai verlängert worden. Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages müssen nur noch stattfinden, wenn diese bis 22 Uhr vorbestellt werden.
Anzeige