Kreis Höxter (red). Welche Neuerungen bringt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes mit sich, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt? „Wichtigstes Ziel ist es, Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechte zu geben“, sagte Hartmut Brokmann vom Kreis Höxter bei einer Informationsveranstaltung für rechtliche Betreuer in der voll besetzten Aula des Berufskollegs Kreis Höxter in Brakel. Rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung des Kreises und des Sozialverbandes katholischer Frauen e.V. Warburg gefolgt. „Wir freuen uns über das große Interesse. Das zeigt, wie hoch der Informationsbedarf ist“, sagte die Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen Warburg (SkF), Gertrud Flore. Eine Verunsicherung bei Angehörigen und Betreuern von Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, sei verständlich. „Für alle Beteiligten ist die Reform eine herausfordernde Aufgabe, die aber gemeinsam gut zu bewältigen ist“, sagte sie. Ulrike Häcker vom „Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold“ stellte das Bundesteilhabegesetz und die Änderungen ab 2020 vor. Besonders hervorzuheben sei, dass die bisherigen stationären Einrichtungen vom Gesetzgeber zukünftig als „besondere Wohnform“ bezeichnet würden. „Das bedeutet, dass Menschen, die in Einrichtungen wohnen, genauso anzusehen sind, wie Menschen, die in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft leben“, betonte sie. Menschen mit Behinderung würden damit zu Mietern. Notwendig sei es demnach, einen Mietvertrag abzuschließen. Auch würden sie ihre Einnahmen und Ausgaben selbständig auf einem eigenen Girokonto verwalten. Könnten sie die Kosten für Lebensunterhalt und Wohnen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, könne ein Anspruch auf Sozialleistungen bestehen. „Oft ist das die Grundsicherung in besonderen Wohnformen“, erläuterte die Kreismitarbeiterin Tessa Chytrek von der Abteilung, Soziales, Pflege und Schwerbehinderung. Menschen mit Behinderung, für die ein Grundsicherungsanspruch in Betracht komme, seien ebenso wie ihre Betreuer vom Kreis Höxter bereits schriftlich informiert worden. „Wir beraten gerne auch persönlich“, betont sie. Zu erreichen ist Kreismitarbeiterin Tessa Chytrek unter der Telefonnummer 05271/965-3111 oder der E-Mail-Adresse