Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Durch Trockenheit in ihrer Existenz gefährdete Landwirtschaftsbetriebe können ab dem 8. November 2018 bei der Landwirtschaftskammer Anträge auf finanzielle Unterstützung einreichen. Das Landeskabinett hat am Dienstag die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern verabschiedet und damit den Weg zur Antragstellung frei gemacht. Am 9. Oktober 2018 hatte das Landeskabinett bereits der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zugestimmt. Auf Grundlage der Förderrichtlinie kann die Landwirtschaftskammer nunmehr denjenigen, die sich bereits registriert haben, die Formulare zur Beantragung von Entschädigungen zuleiten. Rund 700 Betriebe haben sich bisher bei der Landwirtschaftskammer registriert. Anträge können bis zum 14. Dezember bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

"Mit der Förderrichtlinie sind nunmehr alle formellen Voraussetzungen zur Umsetzung und Gewährung der Dürrebeihilfen geschaffen. Betriebe, die in Notlage geraten sind, werden jetzt auch finanzielle Hilfen erhalten", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Die Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Zuständig für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter. Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255