NRW (red). Zu den aktuellen Meldungen zu Fipronil-belasteten Eiern hat das Verbraucherschutzministerium Stellung bezogen: Mit Fipronil belastete Eier aus den Niederlanden wurden auch in Nordrhein-Westfalen vertrieben. Es bestanden zu keiner Zeit Gesundheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichwohl lagen die gemessenen Fipronilwerte teils deutlich über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert.
In der vergangenen Woche hatte das niedersächsische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Fipronil in Eiern eines Bio-Legehennenbetriebs aus den Niederlanden nachgewiesen. Diese Eier tragen den Stempel 0-NL-4031002. Diese kamen in sechs Bundesländern, darunter auch in Nordrhein-Westfalen, in den Handel. Die betroffenen Eier wurden bereits aus dem Handel gezogen.
Darüber hinaus sind auch aus einem konventionellen niederländischen Betrieb mit Fipronil belastete Eier nach Nordrhein-Westfalen gelangt. Im Rahmen von rechtlich vorgeschriebenen Eigenkontrollen hatten Eier-Packstellen in dieser Woche Eier mit einem erhöhten Fipronilwert festgestellt und den zuständigen Behörden gemeldet. Dieser Fipronilgehalt ist nicht mit gesundheitlichen Risiken verbunden.
Betroffen waren circa 75.000 Eier, die ebenfalls bereits aus dem Handel genommen wurden. Für Verbraucher sind sie durch den Stempelaufdruck 1-NL- 4050502 zu identifizieren. Diese Eier wurden von Nordrhein-Westfalen aus über unterschiedliche Handelsketten sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland vermarktet.
Aus Gründen der Vorsorge sollten grundsätzlich alle Eier, die die Stempelaufdrucke 1-NL-4050502 oder 0-NL-4031002 aufweisen, nicht verzehrt werden. Diese Empfehlung gilt unabhängig vom tatsächlichen Fipronilgehalt und für alle Verbrauchergruppen, insbesondere auch für Kinder.
Nachdem im vergangenen Jahr sehr viele Eier nicht nur in Nordrhein-Westfalen positiv auf Fipronil getestet worden sind, hat das Land Nordrhein-Westfalen (und auch Niedersachsen) sein Kontrollprogramm um die routinemäßige Fipronil-Analyse erweitert. Das heißt, dass regelmäßig Stichprobenuntersuchungen in den NRW-Eierpackstellen auch immer auf Fipronil durchgeführt werden. Außerdem wurden zusätzlich Schwerpunktkontrollen und -untersuchungen auf die Verwendung von Fipronil oder ähnlichen Substanzen durchgeführt.