Kreis Höxter (red). Seit Freitag (20. August 2021) gelten in Nordrhein-Westfalen die neuen Coronaregeln. Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, muss seitdem bei bestimmten Anlässen einen negativen PCR-Test vorweisen. Deshalb hat der Kreis Höxter das Informationsangebot zu öffentlichen Teststellen auf seiner Homepage erweitert. „Auf interaktiven Karten sind neben den Bürgerteststellen für Antigen-Schnelltests jetzt auch die Standorte der öffentlichen PCR-Testanbieter dargestellt“, erklärt der Leiter des Geoinformationsservices des Kreises Höxter, Johannes Leßmann. Zusammen mit seinem Team entwickelt und betreut er kartenbasierte Onlineangebote für Bürgerinnen und Bürger.

„Seit die neu gefasste Coronaschutzverordnung in Kraft getreten ist, gelten in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens für diejenigen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, strengere Testregeln, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz anhaltend bei 35 oder höher liegt“, erklärt der Leiter des Krisenstabs des Kreises Höxter, Matthias Kämpfer. Das ist derzeit landesweit der Fall und gilt auch im Kreis Höxter. Vollständig Geimpften und Genesenen stehen nach der neuen 3-G-Regel des Landes alle Einrichtungen und Angebote offen. Alle anderen müssen für bestimmte Veranstaltungen und Dienstleistungen negativ getestet sein. So müssen nicht Immunisierte, die eine Diskothek, eine Tanzveranstaltung oder eine private Feier mit Tanz besuchen wollen, seit Freitag erst einen PCR-Test durchführen lassen und dessen Ergebnis abwarten. „Mit einem negativen PCR-Testergebnis ist der Besuch möglich“, so Kämpfer. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Hintergrund ist, dass in diesen Bereichen ein besonders hohes Risiko für Mehrfachansteckungen besteht. „Ist das PCR-Testergebnis positiv, sind die Infizierten verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben und dem Gesundheitsamt ihre Kontaktpersonen mitzuteilen“, sagt dessen Leiter beim Kreis Höxter, Dr. Ronald Woltering.

Was ist ein PCR-Test?

Es handelt sich um einen "klassischen" Abstrich. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Nur positive PCR-Testergebnisse werden als tatsächliche Infektionen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 gezählt.

Wer bezahlt den PCR-Test?

Muss aus gesundheitlichen Gründen in einer Arztpraxis oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes ein PCR-Test durchgeführt werden, ist der Test für die Betroffenen kostenlos. Wird ein negativer PCR-Test als Voraussetzung für den Besuch einer Veranstaltung benötigt, müssen die Bürgerinnen und Bürger den PCR-Test selbst bezahlen.

Wo werden PCR-Tests angeboten?

Angeordnete und gesundheitlich indizierte PCR-Tests werden zum Beispiel in Arztpraxen angeboten. Darüber hinaus gibt es im Kreis Höxter derzeit vier öffentliche Anbieter, die kostenpflichtige PCR-Tests für alle durchführen: die Rochus-Apotheke in Steinheim sowie die MediCare-Teststellen in Bad Driburg, Brakel und Warburg.

Was ist ein kostenloser Bürgertest?

Bürgerinnen und Bürger können einmal pro Woche einen kostenlosen Antigen-Schnelltest an einer Bürgerteststelle durchführen lassen. Die Auswertung erfolgt direkt vor Ort. Nach kurzer Zeit liegt das Ergebnis vor. Fällt das Ergebnis positiv aus, muss ein PCR-Test durchgeführt werden.

Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss seit Freitag in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, zum Beispiel bei Veranstaltungen und Sport in Innenräumen.

Weitere Informationen

Eine Übersicht aller Teststellen für PCR-Tests und Antigen-Bürgerschnelltests im Kreisgebiet sind auf der Corona-Sonderseite des Kreises Höxter zu finden: corona.kreis-hoexter.de/5637. Aktuelle Informationen zu den neuen Coronaregeln sind auf der Homepage der Landesregierung zu finden: www.land.nrw/corona.