Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Der vom Land angeordnete 15-Kilometer-Radius für Freizeitaktivitäten gilt seit heute auch für den Kreis Höxter. „Innerhalb des Kreisgebiets dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der geltenden Schutzmaßnahmen frei bewegen“, erklärt der Leiter des Krisenstabs des Kreises, Matthias Kämpfer. Nur wenn sie den Kreis verlassen, dürfen sie sich höchstens 15 Kilometer Luftlinie von der Grenze ihrer Heimatstadt entfernen. Es sei denn, es liegen triftige Gründe dafür vor. Auch wer außerhalb des Kreises wohnt und den Kreis Höxter besuchen will, muss nach der Landesverordnung den 15-Kilometer-Radius rund um den eigenen Wohnort einhalten.

Die neue Corona-Regionalverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen am späten Montagabend veröffentlicht hat, gilt seit Dienstagmorgen für vier Kreise, in denen der Inzidenzwert deutlich und nachhaltig bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt. Damit will das Gesundheitsministerium überdurchschnittliche Ansteckungsrisiken für das Umland einer Region mit hohen Infektionszahlen verhindern.

„Die betroffenen Menschen sind von dieser neuen Regelung völlig überrascht worden, auch wenn diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit aus Sicht des Landes begründet sein mag“, sagt der Landrat des Kreises Höxter, Michael Stickeln. „Die Regionalverordnung ist so plötzlich und schnell erlassen worden, dass die Bürgerinnen und Bürger bei uns im Kreis keine Möglichkeit hatten, sich rechtzeitig zu informieren und darauf vorzubereiten“, so Stickeln weiter. Schon am frühen Dienstagmorgen seien viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Kreis Höxter eingegangen. Viele hätten sich verunsichert gezeigt, weil ihnen nicht klar war, was genau erlaubt und verboten ist. „Dafür habe ich Verständnis. Hier besteht ein sehr berechtigter Informationsbedarf“, sagt der Landrat.

Bereits am Montag hatte der Kreis Höxter mit einer Allgemeinverfügung strengere Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich angeordnet, weil der Anstieg der Infektionszahlen im Kreisgebiet überwiegend auf Ansteckungen im familiären Bereich zurückzuführen ist. Die Zustimmung des Gesundheitsministeriums zu der Allgemeinverfügung des Kreises erfolgte am Freitagnachmittag. „Auch wenn die Pandemie oftmals schnelle Entscheidungen erfordert, hätte ich mir gewünscht, dass wir an dieser Stelle vorab schon einmal über die neue Regionalverordnung informiert worden wären und nicht erst wenige Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe. Das hat uns sehr überrascht“, so Landrat Michael Stickeln.

Für ihn lautet das Gebot der Stunde, die persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. „Das muss im öffentlichen Raum ebenso gelten wie in den eigenen vier Wänden“, erläutert der Landrat die Strategie des Kreises Höxter zur Eindämmung der Verbreitung des Virus. „Denn nur durch strenge Kontaktbeschränkungen, die strikte Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie der Maskenpflicht können wir Ansteckungsrisiken vermeiden.“

Im Kern laute die Botschaft der Regelungen des Landes und des Kreises: „Wir reduzieren unsere Kontakte und bleiben in der Heimat. Daran halten wir uns nicht nur, um uns selbst zu schützen, sondern vor allem auch, um andere Menschen zu schützen“, so Landrat Stickeln. Dabei ziele die neue Regionalverordnung des Landes im Wesentlichen darauf ab, den Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten und touristische Ausflüge einzuschränken. „In einem Kreis mit einer Fläche von rund 1.200 Quadratkilometern sehen wir keine generelle Möglichkeit, dies umfassend zu kontrollieren. Vielmehr setzen wir auf das Verantwortungsbewußtsein der Menschen und die Solidarität in dieser für uns alle herausfordernden Zeit“, sagt Stickeln.

Den genauen Wortlaut der neuen Corona-Regionalverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit allen Ausnahmen finden Sie hier:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-11_coronaregionalvo.pdf

 

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255