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Dienstag, 24. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (r). Der Kreis Höxter weist darauf hin, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgrund aktueller Meldungen über mutmaßlich deutlich ansteckendere Mutationen des Coronavirus am Sonntag umgehend mit einer gesonderten Verordnung für Einreisen aus Großbritannien und Südafrika reagiert hat. Die neuen Regelungen gelten seit Montag, 21. Dezember 2020, um 0 Uhr, und begleiten die auf Bundesebene geregelten generellen Beschränkungen für Einreisende aus diesen Ländern.

In der Coronaeinreiseverordnung des Landes ist festgelegt, dass sich Einreisende aus Großbritannien und Südafrika für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben und damit absondern müssen. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte dazu am Sonntag: „Die beunruhigenden Nachrichten aus Großbritannien zeigen, dass wir im Kampf gegen das heimtückische Virus nicht nachlassen dürfen. Hand in Hand haben Bund, Land und die örtlichen Behörden heute bewiesen, dass sie in der Lage sind, schnell zu reagieren, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.“ Die sofortige und auch nachträgliche Einreisequarantäne sei notwendig, um das Einschleppen der neuen Virus-Variante bestmöglich zu vermeiden.

Betroffene Personen müssen sich deshalb nach ihrer Einreise unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und folgende Angaben machen: Nachname, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift des Quarantäneaufenthalts, Telefonnummer, Angaben zum Auslandsaufenthalt (Ort, Zeit), Angaben zum Gesundheitszustand. Sie sind während der Quarantäne ferner verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren, wenn bei ihnen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust auftreten. Die Meldungen an das Gesundheitsamt des Kreises Höxter sollten am besten per E-Mail gesendet werden an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Weitere Informationen zum Coronavirus und die aktuellen Regelungen von Bund und Land sind zu finden unter: www.land.nrw/corona.

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