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Dienstag, 24. Dezember 2024 Mediadaten
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NRW (red). Alle Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich ab Montag, 3. August 2020, kostenlos und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen. Die Testungen sind vorerst bis zum 9. Oktober 2020 alle 14 Tage und in abwechselndem Turnus bei niedergelassenen Vertragsärzten (insbesondere Hausärzten) und in Testzentren möglich. Voraussetzung dafür ist, dass zur Testung ein Bestätigungsschreiben des jeweiligen Arbeitgebers bzw. für Kindertagespflegepersonen des Jugendamtes vorgelegt wird. Ein entsprechendes Schreiben wird noch in dieser Woche vom Schul- sowie vom Familienministerium versandt. Die Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen können sich zur Terminvereinbarung und bei Fragen jederzeit an ihre Ärztinnen und Ärzte wenden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Pünktlich zum Start der kostenfreien Testmöglichkeiten haben wir gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Kindertagesbetreuung und Schulen ein einfaches und unbürokratisches Verfahren erarbeitet. Eine Bestätigung des Arbeitgebers bzw. des Jugendamtes reicht aus, um sich in einer Vertragsarztpraxis oder einem Testzentrum alle 14 Tage testen zu lassen. Wir wissen alle: Das Coronavirus ist immer noch da. Wir müssen weiterhin wachsam sein. Ich hoffe, dass die kostenlosen Testmöglichkeiten den Beschäftigten mehr Sicherheit geben, um auch in Schulen und der Kindertagesbetreuung wieder ein Stück weit mehr Normalität herzustellen. Ich danke ausdrücklich auch den Ärztinnen und Ärzten, die uns bei den Testungen unterstützen.“ 

Wesentliche Informationen im Überblick:

  • Eine kostenlose und freiwillige Testung auf das Coronavirus ist alle 14 Tage möglich.
  • Das Testangebot gilt ausdrücklich für alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und alle Kindertagespflegepersonen sowie für die Beschäftigten in Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags sowie sonstiges sozial-/pädagogisches und nichtpädagogisches Personal)
  • Um die Testkapazitäten nicht zu überfordern, ist ein wöchentlich abwechselnder Turnus der Beschäftigten von Kindertagesbetreuung und Schulen vorgesehen.
  • Testmöglichkeiten für Kita-Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen: KW 32, KW 34, KW 36, KW 38, KW 40
  • Testmöglichkeiten für Schulbeschäftigte: KW 33, KW 35, KW 37, KW 39, KW 41
  • Für die Testung ist ein Bestätigungsschreiben notwendig. Dieses erhalten die Berechtigten von Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise bei der Schulleitung oder dem Jugendamt

Fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, ob sie oder er eine Testmöglichkeit anbietet und vereinbaren Sie einen Termin. Bei entsprechenden Absprachen können die Testungen auch in der Kindertageseinrichtung bzw. Schule durchgeführt werden.  Informationen zu regionalen Testmöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116 117 (keine Terminvereinbarung).

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