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Mittwoch, 25. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (TKu). Die NRW-Landesregierung hat noch am Dienstagabend weitreichende Einschränkungen wegen der Corona-Krise erlassen, dessen Auswirkungen im Kreis Höxter am Mittwochmorgen bereits zu spüren waren. Nicht alle Gewerbetreibende muss diese Information jedoch rechtzeitig erreicht haben, da am Mittwochmorgen noch einige Geschäfte in der Höxteraner Innenstadt geöffnet hatten.

Auf dem Wochenmarkt in Höxter waren dazu noch deutlich weniger Menschen anzutreffen, wie vor der Corona-Krise. Die Wochenmärkte dienen der Sicherstellung der Versorgung und durften öffnen.Unter diese Ausnahmeregelung fallen auch folgende Einrichtungen, die nicht schließen müssen: Abhol- und Lieferdienste, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Apotheken, Friseure, Reinigungen, Poststellen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tiergeschäfte sowie der Großhandelsgeschäfte.

Lebensmittelgeschäfte dürfen zur Sicherstellung der Versorgung ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. Für Lieferdienste, Apotheken und den Großhandel gilt ebenfalls die Erweiterung der Öffnungszeiten. Dienstleister und Handwerker dürfen ebenfalls ihrer Arbeit nachgehen. Die Einschränkungen für den Einzelhandel sind jedoch ab Dienstagabend noch strikter geworden, aufgrund der Neuregelung aus Düsseldorf. "Klare Botschaft, klare Regeln!", heißt es vom NRW-Gesundheitsministerium zu dem Erlass der Landesregierung, der am 17. März um kurz vor 22 Uhr veröffentlicht worden ist. Bis dato wich die Handhabung bezüglich der Geschäftsöffnungen in NRW von den anderen Bundesländern ab, was die Werbegemeinschaft Höxter verwundert hat. Werbegemeinschaftsvorsitzender Jürgen Knabe erreichte die Botschaft von der Landesregierung am Dienstagabend nach 22 Uhr. Ab jetzt sind aber auch in ganz NRW fast alle Geschäfte geschlossen, so auch in der Kreisstadt und den anderen Städten im Kreis Höxter. Wie lange diese Regelung in Kraft ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Foto: Thomas Kube

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