Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Donnerstag, 26. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Aufgrund der zuletzt vermehrt durchgeführten sogenannten "Spaziergänge" im gesamten Kreisgebiet Höxter anlässlich der aktuellen Corona-Maßnahmen weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass solche "stillen Proteste" grundsätzlich dem Versammlungsrecht unterliegen. Damit genießen die Teilnehmer den Schutz der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit. Gleichzeitig entsteht bei Versammlungen unter freiem Himmel eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Versammlungsbehörde. Für den Kreis Höxter ist dies die Kreispolizeibehörde Höxter.

Das Versammlungsgesetz gibt vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vor Bekanntgabe anzumelden sind. Bei zeitlich dringenden Anlässen kann diese Frist unterschritten werden, eine Anmeldung bleibt dennoch verpflichtend.

Die Kreispolizeibehörde wird mit allen Anmeldern und Veranstaltern im Rahmen eines Kooperationsgespräches den Ablauf der jeweiligen Versammlung erörtern. Probleme und Hindernisse können hier bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. Außerdem haben Anmelder die Möglichkeit, sich über die aktuelle Rechtslage, vor allem in Bezug auf die aktuell gültige Coronaschutzverordnung, zu informieren.

Der Veranstalter oder Leiter, der eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchführt, begeht eine Straftat. Die Polizei unterliegt einem Strafverfolgungszwang und ist somit in der Verpflichtung, solche Straftaten zu verfolgen.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Versammlungsgeschehen im Kreis Höxter auch in der kommenden Zeit weiterhin intensiv beobachtet wird.

Weitere Informationen hält der zuständige Ansprechpartner der Kreispolizeibehörde Höxter, Maximilian Tuma, bereit. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 05271/962-0 oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Weitere Hinweise sind auf der Serviceseite im Internet hinterlegt: https://hoexter.polizei.nrw/artikel/versammlungen-und-demonstrationen.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255