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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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Steinheim (r). Im Rahmen einer Kontrolle hielten Beamte des Verkehrsdienstes Höxter auf der B 239 bei Steinheim einen VW Golf mit einem ungebremsten Anhänger an. Der Anhänger war mit gesägten Rundhölzern beladen, die der Eigentümer zu Brennholz verarbeiten wollte. Beide Reifen der Anhängerachse waren so platt, dass der Verdacht der Überladung bestand. Somit ordneten die Beamten eine Wiegung auf einer nächstgelegenen geeichten Fahrzeugwaage an. Das Ergebnis: Die zulässige Anhängelast wurde um mehr als 50 Prozent überschritten. Der kontrollierte VW Golf Plus hat eine zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger von 690 Kilogramm, der Anhänger hatte eine tatsächliche Anhängerlast von (nach Abzug einer Messtoleranz) 1.040 Kilogramm. Das entspricht einer Überladung von 350 Kilo (50,7 Prozent). Die Messung ergab zudem eine Überschreitung der zulässigen Anhänger-Gesamtmasse von mehr als 30 Prozent. Zugelassen waren in diesem Fall 800 Kilogramm, festgestellt wurden (nach Abzug) 1.070 Kilogramm.

Daher untersagten die Beamten dem Pkw-Führer die Weiterfahrt in dem Zustand. Den Verkehrssünder erwarten 235 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die entstandenen Wiegekosten. In diesem Zusammenhang weist die Kreispolizeibehörde Höxter darauf hin, dass durch Überschreitungen der zulässigen Fahrzeugmassen eine Gefahr für die Fahrzeugführer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer entstehen kann. In diesem Fall hätten sich die platten Reifen so stark erhitzen können, dass sie geplatzt wären. Das Gespann könnte ins Schleudern geraten und einen Unfall verursachen. Ebenso sind die Bremsen des Zugfahrzeugs allein nicht dafür ausgelegt, die erheblich überschrittene Masse des Anhängers abzubremsen. Im Falle einer Notbremsung wäre der Betroffen sicherlich nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen. Daher der Appell der Polizei: "Kontrollieren sie Ihre Fahrzeuggewichte! Es dient Ihrer eigenen Sicherheit."

Foto: Polizei

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